Schulintern

Testpflicht für den Schulbesuch!!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag den 26.04.2021 wird das „Notbremse-Gesetz“ an Schulen umgesetzt. Alle Informationen finden Sie im Elternbrief der Bildungsministerin Fr. Dr. Hubig.

Künftig dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. Bitte beachten Sie, dass eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte „Befreiung“ oder ein Widerspruch gegen die Tests daran nichts ändert. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen oder abgeholt werden (Klassenstufe 5 / 6).

Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (es liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten, dass dieses erledigt wird). Alle Klassenarbeiten und sonstige Leistungen müssen dann auch im Homeschooling erbracht werden!

 

Zusätzliche Informationen:

Wir testen immer kostenlos montags und mittwochs in der ersten Stunde. Wenn Ihr Kind an diesem Tag nicht in der Schule ist, muss dieser Test entweder in einem offiziellen Testzentrum oder bei einem Arzt nachgeholt und die Bescheinigung vorgelegt werden. Eine solche Bescheinigung ist 24 Stunden gültig. Es besteht die Möglichkeit, dass sich ihr Kind am nächsten Schultag um 7:30 Uhr im Sekretariat meldet und den verpassten Test nachholt.

Die Schulleitung

Elternbrief der Ministerin

Videoanleitung für den Schnelltest

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