Schulintern

MNS ab Montag

Liebe Schulgemeinschaft,

ab Montag, 2. November 2020, gilt landesweit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht. Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.

Das Tragen der Mund-Nasen-Schutzbedeckung ist ein wirksames Mittel, um sein Gegenüber vor Infektionen zu schützen und damit die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Bedingung dafür ist, dass die Mund-Nasen-Schutzbedeckung ordnungsgemäß getragen wird. Wir wissen, dass die Anordnung weitere Einschränkungen für Schülerinnen und Schüler und das pädagogische Personal mit sich bringt. Dennoch sind diese Schutzmaßnahmen notwendig, um Schulen offen zu halten und damit zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Bildung verwirklichen können.

Die Schulleitung

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