Schulintern

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz gültig ab 03.12.2020 

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz gültig ab 03.12.2020 ersetzt das Merkblatt vom 13. August 2020Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und PersonalUnter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage gilt:

  • Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomenleiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/ge-legentlicher Husten). Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.
  • Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren Symptomenleiden, insbesondere Atemwegs-und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs-oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk-und Muskelschmerzen) oder verstärken sich die zunächst nur leichten Symptome, entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt entscheidet über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.
  • Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder und Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.
  • Ist das Testergebnis negativ, gelten die Voraussetzungen zur Wiederzulassung wie oben be-schrieben.
  • Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes zu be-achten. Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kita oder Schule wieder besuchen.
  • Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig.
  • Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte, müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen Familienangehörigen zu Hause blei-ben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv getestet wird.

Kompletter Merkzettel zum Download

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